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Amtliche Bekanntmachung

By 26. November 2024Dezember 2nd, 2024Wasser, Zukunft

zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Reisensburg.

Amtliche Mitteilung

Vollzug der Wassergesetze;

Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Reisensburg in den Gemarkungen Reisensburg und Nornheim zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung Reisensburg

Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung Reisensburg wurde in der Gemarkung Reisensburg mit Verordnung des Landratsamtes Günzburg vom 6. Juni 1977 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 23 vom 10. Juni 1977) ein Wasserschutzgebiet festgesetzt.

Die Stadtwerke Günzburg KU haben mit Schreiben vom 24. Juli 2024 die Neufestsetzung dieses Wasserschutzgebietes beantragt.

Der neuen Verordnung sollen die Vorschriften des derzeit gültigen amtlichen Musters zugrundegelegt werden. Außerdem sollen die Schutzgebietsgrenzen neu festgelegt werden. Die bisherige Schutzgebietsverordnung wird mit Inkrafttreten der neuen Verordnung aufgehoben.

Der Entwurf der neugefassten Schutzgebietsverordnung sowie die zugehörigen Planunterlagen liegen in der Zeit vom 2. Dezember 2024 bis 2. Januar 2025 bei den Stadtwerken Günzburg KU, Heidenheimer Straße 4, 89312 Günzburg, zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen und dieser Bekanntmachungstext können auch im Internet unter www.landkreis-guenzburg.de, Auswahl „Aktuelles/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Etwaige Einwendungen sind bei den Stadtwerken Günzburg, Heidenheimer Straße 4, 89312 Günzburg oder beim Landratsamt Günzburg, Fachbereich Wasserrecht und Bodenschutz (Krankenhausstraße 36) spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 BayVwVfG).

Falls aufgrund der Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird, wird dieser ortsüblich bekannt gegeben. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne diesen verhandelt werden.

Falls mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Günzburg, den 20.11.2024

Kommunalunternehmen

STADTWERKE GÜNZBURG

Lothar Böck

Vorstand

Nachfolgend finden Sie den Link zur Website des Landratsamt und dem Download der Unterlagen: Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Reisensburg in den Gemarkungen Reisensburg und Nornheim zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung Reisensburg | Landkreis Günzburg

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